Ein Zeichen für biofaire Mode

das Zeichen für den Global Organic Textile Standard

Ein Zeichen auf das wir lange haben warten müssen, aber das seitdem auf vielen unserer Textilien zu finden ist: Das GOTS-Siegel. Eingenäht in die Seitennaht und aufgedruckt auf die Hängeetiketten soll es dem Konsumenten bezeugen, dass das Kleidungsstück nicht nur aus Biobaumwolle ist, sondern auch in der gesamten Herstellungskette die ökologischen und sozialen Richtlinien des Global Organic Textile Standards (GOTS) eingehalten wurden.

Es ist jedoch nicht alles Gold, was glänzt, bzw. ist mit einem Zeichen, das eine ganze Fülle an teils unterschiedlichen Reglementierungen auf einen Nenner bringen soll, noch lange nicht Alles getan. Es gibt eine Reihe an Faktoren, allen voran das völlig unzureichende deutsche Textilkennzeichnungsgesetz, die es nötig machen, dass der Verbraucher trotz des Siegels noch ein wenig genauer hinsehen muss. Deshalb will ich hier die wichtigsten Kriterien des GOTS in Kürze und mit ein paar Verbrauchertipps “gewürzt” noch einmal darstellen:

A. Umweltstandards

1. Rohstoff
1.1. Kennzeichnung “ökologisch”, bzw. “ökologisch in Umstellung”:

a) die verwendeten Baumwollfasern müssen vollständig aus kontrolliert biologischem Anbau stammen und mindestens 95% des Gesamtprodukts ausmachen.
b) Nähte, Nacken- und Waschlabels dürfen aus PVC-freien, synthetischen Fasern bestehen.

1.2. Kennzeichnung “hergestellt mit “ökologischen Materialien”, bzw. “hergestellt mit X% Materialien ökologisch – in Umstellung”:
a) die verwendeten Baumwollfasern müssen vollständig aus kontrolliert biologischem Anbau stammen und mindestens 70% des Gesamtprodukts ausmachen.
b) synthetische Fasern dürfen nicht mehr als 10% des Gesamtprodukts ausmachen
c) 1-20% des Produkts dürfen aus anderen Naturfasern bestehen (Hanf, Kapok, Wolle…)

TIPP – Wichtig! Achtet darauf, dass der Hersteller die obigen Unterscheidungen auf dem Produkt freiwillig ausweist (also z.B. X% Biobaumwolle, bzw. X% Biobaumwolle aus Umstellung). Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz schreibt leider keine Unterscheidung zwischen konventioneller Baumwolle und Biobaumwolle auf den Nacken- oder Waschlabels vor. Gerade Allergiker sollten auf einem Nachweis bestehen, dass die Biobaumwolle nicht aus einem Umstellungsbetrieb stammt.

2. Verarbeitung
2.1. Allgemein
Grundsätzlich verboten sind: aromatische Lösungsmittel, Phenole, Formaldehyd, genetisch veränderte Organismen, halogenierte Lösemittel, Schwermetalle, Fluorkohlenwasserstoffe, quartäre Ammoniumverbindungen und alle Substanzen, die im Verdacht stehen Krebs zu erregen oder Vererbungsschäden zu verursachen.

2.2. Spinnen
Erlaubt sind ausschließlich Paraffin, Paraffinöle und Substanzen auf Basis natürlicher Rohstoffe.

2.3. Schlichten, Weben, Stricken, Wirken
Erlaubt sind Stärke und schwermetallfreie Öle.

Natürlich gibt es noch einige weiter Dinge die zu beachten sind, auf die ich bei Gelegenheit aber noch näher eingehen werde.

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